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Wunstorf

  • Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig hat in einem Eilverfahren das Verbot von Asbestschlamm-Transporten von der niedersächsischen Deponie Wunstorf zur schleswig-holsteinischen Sondermülldeponie Rondeshagen sowie nach Mecklenburg-Vorpommern bekräftigt. Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium hatte am 10. April den Transport in der geplanten Form untersagt.

  • Die Auseinandersetzung um den geplanten Transport von Asbestmüll aus Wunstorf nach Mecklenburg-Vorpommern geht weiter. Trotz eines länderübergreifendes Aktionsbündnisses gegen die Transporte von 170.000 Tonnen Asbestmüll hält die Region Hannover an ihren Plänen fest. Das sagte ein Sprecher nach der Sitzung des Umweltausschusses des Landtags am Montag.

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