Verbände der Kreislaufwirtschaft mahnen moderate und praxisnahe Anwendung der Abfallverbringungsverordnung bei Abfällen der grünen Liste an.
Verbände der Kreislaufwirtschaft mahnen moderate und praxisnahe Anwendung der Abfallverbringungsverordnung bei Abfällen der grünen Liste an.
Für einige ist es ein Gerücht: „Wo steht das?“ Für andere ist es eine in der Entsorgungspraxis untaugliche Vorschrift. Aber eines ist sicher: Die Frage der Zulässigkeit der Vermischung von „Abfällen zur Beseitigung“ mit „Abfällen zur Verwertung“ ist in der Praxis von Relevanz.
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