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Vollzugshinweise

  • Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat ihre Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen veröffentlicht. Diese sollen den Betreibern dabei helfen, bei der Anwendung der R1-Formel auftretende Fragen und Probleme zu lösen.

  • Gewerbliche Sammler von Wertstoffen aus Privathaushalten müssen ihre Sammlungen gemäß Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) der zuständigen Behörde anzeigen. Weil der Gesetzestext sehr komplex ist, haben die BDSV und der VDM für ihre Mitglieder eine Hilfestellung erarbeitet.

  • Auf Beförderer, Händler und Makler von Abfällen kommen ab dem 1. Juni neue Rahmenbedingungen zu. Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen sie die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Darauf weist die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS Abfall) hin. Dazu sind Vollzugshinweise erstellt worden.

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