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Vollständigkeitserklärung

  • 2011 haben 3.644 Unternehmen mit einer Vollständigkeitserklärung (VE) nachgewiesen, wie viele Verpackungen sie in Verkehr gebracht haben. Das belegt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Der DIHK kündigt gleichzeitig einen neuen Service für die Qualitätssicherung an.

  • Die Verpackungsentsorgung über Branchenlösungen nimmt weiter zu. Das hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) festgestellt. Der DIHK empfiehlt, die privatwirtschaftliche Entsorgung als Alternative zu dualen Systemen auch im geplanten Wertstoffgesetz grundsätzlich weiter bestehen zu lassen.

  • Seit Montag können Berliner Unternehmen ihre Vollständigkeitserklärung im Online-Register der Industrie- und Handelskammer (IHK) hinterlegen. Darauf weist die IHK Berlin hin. Unternehmen, die zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung nach der Verpackungsverordnung verpflichtet seien, müssten ihre Daten bis zum 1. Mai 2012 im Online-Register der IHK hinterlegen.

  • Die Frist für die Verpackungsmeldung läuft am 1. Mai ab. Unternehmen, die große Mengen von Waren verpacken, müssten prüfen, ob sie dafür eine Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben haben. Daran erinnert die Industrie- und Handelskammer in Rheinland-Pfalz (IHK Pfalz). Die VE für das vergangene Jahr sei im entsprechenden internetbasierten Register zu hinterlegen.

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  • Inzwischen führen die Länderbehörden fast aller Bundesländer intensive Prüfungen der Vollständigkeitserklärung der Inverkehrbringer von Verpackungen durch. Das hat eine Umfrage bei den Behörden durch die Arge verpackV konkret ergeben. Bundesweit sind laut der Arbeitsgemeinschaft aktuell mehr als zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig.

  • Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert mehr Transparenz über den Verbleib und die Wiederverwertung so genannter Verkaufsverpackungen. In einem an den DIHK-Präsidenten Hans Heinrich Driftmann gerichteten Antrag begehrt die DUH nach dem Umweltinformationsgesetz nun unter anderem Auskunft über die Anzahl rechtzeitig und verspätet eingereichter Vollständigkeitserklärungen sowie über die darin angemeldeten Verpackungsmengen.

  • Die Duale System Deutschland GmbH (DSD) hat erfolgreich die neue DIHK-Internetplattform getestet, die die im Rahmen der Verpackungsverordnung abzugebenden Vollständigkeitserklärungen listet. Der Echtbetrieb soll morgen beginnen.

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  • Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat das Internet-Portal für die Vollständigkeitserklärung (VE) freigeschaltet. Bis zum 1. Mai 2009 müssen Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, gemäß der neuen Verpackungsverordnung eine solche Erklärung abgeben. Mit dem Portal könnten sich alle verpflichteten Betriebe darauf vorbereiten, teilt der DIHK mit.

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