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Verwaltungsgericht

  • Die Woolrec GmbH konnte vor Gericht einen Erfolg erzielen. Im Verfahren um die Stilllegung des Betriebes in Braunfels-Tiefenbach habe das Verwaltungsgericht (VG) Gießen für die Entsorgungsfirma entschieden. Damit sei ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Wiederaufnahme der Produktion getan, so Woolrec.

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  • Die im Januar verfügte Stilllegung der von der RCO Recycling-Centrum Bad Klosterlausnitz betriebenen Ersatzbrennstoffanlage (EBS) darf nicht vollstreckt werden. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Gera getroffen. Das Gericht hat damit einem Rechtsschutzersuchen des Unternehmens stattgegeben.

  • Das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig hat in einem Eilverfahren das Verbot von Asbestschlamm-Transporten von der niedersächsischen Deponie Wunstorf zur schleswig-holsteinischen Sondermülldeponie Rondeshagen sowie nach Mecklenburg-Vorpommern bekräftigt. Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium hatte am 10. April den Transport in der geplanten Form untersagt.

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  • Die in Dresden derzeit von verschiedenen Entsorgungsunternehmen regelmäßig durchgeführten Altpapiersammlungen mittels „Blauer Tonnen“ sind rechtswidrig. Die Stadt kann sie untersagen. Dies geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, mit dem die Anträge von fünf Recyclingfirmen auf vorläufigen Rechtsschutz gegen entsprechende Untersagungsverfügungen der Landeshauptstadt abgelehnt wurden.

  • Der Entsorgerverband BDE wirft der Berliner Stadtreinigung (BSR) vor, Wettbewerber mit „unlauteren Mitteln zu verdrängen“. Das sagte BDE-Geschäftsführer Andreas Bruckschen hinsichtlich des Vorgehens des Landes Berlin und seines landeseigenen Entsorgers BSR, den Bürgern unter „Ausnutzung der regionalen Monopolstellung eine zusätzliche Tonne für Wertstoffe – die „Orange Box“ – zu verordnen und diese wissentlich falsch als „kostenfrei“ zu postulieren“.

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