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Vertragsverletzungsverfahren

  • „Unsinnigen Mülltourismus werden wir weiterhin verhindern.“ Das sagte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller heute klipp und klar. Die im Bundesland geltende Autarkieverordnung solle allerdings an EU-Recht angepasst werden. So wolle das Umweltministerium die von der EU-Kommission im anhängigen Beschwerdeverfahren geltend gemachten rechtlichen Bedenken gegen die bisherige Regelung ausräumen.

  • Die Europäische Kommission hat gegen die in Baden-Württemberg geltende Autarkieverordnung für Beseitigungsabfälle ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das sei auf der Grundlage einer Beschwerde des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) gegen eine „unzulässige staatliche Beihilfe“ geschehen, so der BDE.

  • Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, bei der Vergabe eines Abfallbeseitigungsauftrags in Sachsen-Anhalt die EU-Rechtsvorschriften zur öffentlichen Beschaffung zu beachten. Dadurch würde sichergestellt, dass auch andere Abfallentsorgungsunternehmen sich um diesen Auftrag bewerben können und die deutschen Steuerzahler eine preiswertere Leistung erhalten, begründet die EU-Kommission in einer Mitteilung.

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