Das Bundeskartellamt hat den dualen Systemen mitgeteilt, dass die Praxis der Mengenübertragungsverträge den Wettbewerb einschränkt. Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) und die Eko-Punkt GmbH haben sich daraufhin verpflichtet, die bisher übliche Praxis zum Jahresende einzustellen.