Die Verfüllung von Tagebaugruben hat grundsätzlich nach aktuell geltendem Umwelt- und Bodenschutzrecht zu erfolgen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bereits Mitte November entschieden (Aktenzeichen: 1 A 11222/09).
Die Verfüllung von Tagebaugruben hat grundsätzlich nach aktuell geltendem Umwelt- und Bodenschutzrecht zu erfolgen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bereits Mitte November entschieden (Aktenzeichen: 1 A 11222/09).
Heinz-Ulrich Bertram vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt
und Klimaschutz ist sich sicher, der bestehende rechtliche Rahmen ist ausreichend, um die illegale Beseitigung heizwertreicher Sortierreste zu verhindern. Allerdings muss der Vollzug noch verbessert werden.
Verfüllungen von Ton- oder Kiesgruben mit kunststoffhaltigen Gewerbeabfällen soll es auch künftig in Bayern nicht geben. Das betonte Umweltminister Otmar Bernhard heute bei der Unterzeichnung einer entsprechenden ‚Gemeinsamen Erklärung‘ mit den Verbänden der Entsorgungswirtschaft.
Das RECYCLING magazin berichtet seit über 75 Jahren unabhängig und aktuell über die wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Ihr Maßstab ist ein qualitativ hochwertiger Journalismus mit allen Facetten einer modernen Berichterstattung. mehr
RECYCLING magazin ist Mitglied bei
© DETAIL Architecture GmbH