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VERE

  • Der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Vere hat zum Nikolaustag sein dreitausendstes Mitglied zu vermelden. „Die weiterhin ungebremste Entwicklung der Mitgliederzahl zeigt das Bedürfnis der KMU, ihre Interessen uneingeschränkt durch die Einflüsse von Konzernen auf politischer Ebene vertreten zu lassen“, heißt es von Verabandsseite.

  • Morgen, am 9.Mai, tritt die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in Kraft. Die wichtigsten Fragen, die dabei für Hersteller, Importeure und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten von Interesse sind, hat Holger Jacobj von der Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte zusammengefasst.

  • Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat steht die Inkraftsetzung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) unmittelbar bevor. Noch ist jedoch unklar, wie die formalen Vorgaben für die CE-Konformitätserklärung lauten. Das Bundesumweltministerium hat dem Vere-Verband mitgeteilt, dass der Vollzug dieser Verordnung Ländersache sei und ein entsprechendes Formblatt nicht vorliege.

  • Mit der Änderung der Verwaltungspraxis bei Lampen sollen Lampen außer Gasentladungslampen mit fest verbundenen Leuchten der Sammelgruppe 5 zugeordnet werden. Gleichzeitig solle aber zwischen LED- und Gasentladungslampen auch weiterhin keine weitere Differenzierung vorgenommen werden, wie Vere aus informierten Kreisen der Industrie erfahren hat.

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  • Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) hat eine Änderung ihrer Verwaltungspraxis hinsichtlich von Beleuchtungskörpern vorgenommen. Das bringt laut VERE und take-e-way große Schwierigkeiten für einen großen Teil der Importeure und viele der kleinen Hersteller mit sich, da sie für eine ordnungsgemäße Kalkulation einen größeren Vorlauf benötigen.

  • Fast ein Jahr nach seinem Inkrafttreten wirft das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) insbesondere für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten noch immer viele Fragen auf. Die wichtigsten Antworten hat Rechtsanwalt Holger Jacobj von der Kanzlei Prof. Versteyl für den VERE-Verband und take-e-way zusammengefasst.

  • Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt zusammen mit dem Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE), take-e-way und den vier großen Netzbetreibern eine bundesweite Alt-Handysammlung unter dem Titel „Die Rohstoff-Expedition“ an Schulen durch.

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  • Über die Verwaltungslasten, die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) der Elektronikbranche aus EU-Rechtsvorschriften im Bereich „Umwelt“ entstehen, berichtete der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE) am 3. Mai vor der High Level Group der EU-Kommission. Insbesondere sei die deutsche Umsetzung der WEEE-Richtlinie, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), als Beispiel aufgegriffen worden, so VERE.

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