Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt die beschlossene Gegenäußerung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Kompromissbereitschaft der Bundesregierung in vielen Bereichen. Allerdings halte die Regierung an den für die Kommunen besonders wichtigen Regelungen zur Überlassungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten und zur gewerblichen Sammlung fest. „Wir sehen hier nach wie vor erheblichen Nachbesserungsbedarf“, sagt Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer.