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VE

  • 2011 haben 3.644 Unternehmen mit einer Vollständigkeitserklärung (VE) nachgewiesen, wie viele Verpackungen sie in Verkehr gebracht haben. Das belegt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Der DIHK kündigt gleichzeitig einen neuen Service für die Qualitätssicherung an.

  • Die Frist für die Verpackungsmeldung läuft am 1. Mai ab. Unternehmen, die große Mengen von Waren verpacken, müssten prüfen, ob sie dafür eine Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben haben. Daran erinnert die Industrie- und Handelskammer in Rheinland-Pfalz (IHK Pfalz). Die VE für das vergangene Jahr sei im entsprechenden internetbasierten Register zu hinterlegen.

  • Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat das Internet-Portal für die Vollständigkeitserklärung (VE) freigeschaltet. Bis zum 1. Mai 2009 müssen Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, gemäß der neuen Verpackungsverordnung eine solche Erklärung abgeben. Mit dem Portal könnten sich alle verpflichteten Betriebe darauf vorbereiten, teilt der DIHK mit.

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