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Umweltausschuss

  • Der Umweltausschuss des EU-Parlaments verschärft die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie). Der Entsorgerverband BDE bezeichnet die Kompromissänderungen zum Vorschlag der Kommission zur Revision der UVP-Richtlinie als „zu weitgehend“.

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  • Eine Pressemeldung hat die BDSV äußerst beunruhigt. Danach konnte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses, Horst Meierhofer, in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses bei der Regelung der gewerblichen Sammlung im künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetz nur mit Mühe einen „faktischen Ausschluss der Privatwirtschaft“ verhindern. BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson: „Dies verstärkt unsere Befürchtungen, die wir schon seit Längerem hegen.“

  • „Die Entscheidungshoheit über die Art und Weise der Wertstofferfassung liegt nicht automatisch bei den Kommunen.“ Mit diesen Worten kommentiert der stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses für die FDP-Bundestagsfraktion, Horst Meierhofer, die Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zur heuten Verabschiedung des KrWG durch den Bundestag. Der zwischen Bundesregierung und Kommunen getroffene Kompromiss beinhalte auch, Qualitätsstandards als Maßstab zu nehmen.

  • „Ziel muss sein, alle Sekundärrohstoffreserven die uns noch in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen zur Verfügung stehen, vollständig auszuschöpfen.“ Das sagte heute Burkhard Landers, Präsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in der Sachverständigenanhörung zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vor dem Bundestagsumweltausschuss. Niemand habe ein faires Argument, warum die langjährig existierenden gewerblichen Wertstoffsammlungen zukünftig verboten werden sollen, kritisierte Landers.

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  • Heute befasste sich der Umweltausschuss des Bundestages in einer Experten-Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Zu dieser Anhörung war auch der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, als Sachverständiger geladen. Der BDE-Präsident warnte in seinem Statement vor dem Umweltausschuss eindringlich davor, die Überlassungspflichten auszuweiten und die Möglichkeiten der gewerblichen Sammlung einzuschränken.

  • Am 19. September führt der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) durch. Unter den elf Sachverständigen ist auch Hartmut Gaßner von der Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., wie GGSC mitteilt. Am 8. September stellt der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Vorveranstaltung das KrWG auf den kommunalen Prüfstand.

  • Am kommenden Freitag steht der Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die beratenden Ausschüsse hätten eine äußerst umfang- und detailreiche Empfehlung vorgelegt, schreibt der Bundesrat dazu. Neben vielerlei schwierigen und teilweise hochkomplexen inhaltlichen Anliegen gehe es großenteils auch um redaktionelle Anliegen, Klarstellungen, Definitionsfragen und Konkretisierungen.

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