Die EEG-Umlagebefreiung für die Sekundärrohstoffwirtschaft ist auch dann zulässig, wenn die Befreiung als staatliche Beihilfe gewertet wird. Zu diesem Ergebnis kommt der Entsorgerverband BDE in seiner Stellungnahme zum aktuellen Beihilfeverfahren.
Die EEG-Umlagebefreiung für die Sekundärrohstoffwirtschaft ist auch dann zulässig, wenn die Befreiung als staatliche Beihilfe gewertet wird. Zu diesem Ergebnis kommt der Entsorgerverband BDE in seiner Stellungnahme zum aktuellen Beihilfeverfahren.
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