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Überlassungspflicht

  • „Eine Überlassungspflicht von Elektroaltgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Bereich der B2B-Geräte widerspräche den Grundwertungen des § 17 KrWG.“ Das machen bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock und VDM-Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz in einem gemeinsamen Schreiben ihrer Verbände an das Bundesumweltministerium deutlich.

  • Eine Änderung in der Vollzugspraxis bei einer Reihe von Behörden im Rahmen der Umsetzung des ElektroG stößt auf die Kritik des bvse. So machten Behörden in Nordrhein-Westfalen aber auch beispielsweise in Hessen Entsorgungsbetriebe darauf aufmerksam, dass ihnen angeblich die Erfassung von Elektronikaltgeräten aus dem Gewerbe und der Industrie verboten ist

  • Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben gestern während einer Veranstaltung in Berlin die Bundesregierung aufgefordert, die Abfallwirtschaft in Deutschland nicht weiter zu liberalisieren. Im Gegenteil solle die kommunale Steuerungsverantwortung gestärkt und die im Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegten Änderungen zu der sogenannten gewerblichen Sammlung zurückgenommen werden, forderten die Verbände.

  • Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschied vor wenigen Wochen zugunsten einer Papierbank, die im Landkreis Barnim bestimmte Wertstoffe aus privaten Haushalten gegen eine geringfügige Bezahlung entgegennimmt.

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  • Drei zentrale Kern- beziehungsweise Problempunkte hat die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) in der geplanten Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgemacht. Dazu hat die ASA ein Papier veröffentlicht, in dem sie auf dort enthaltene Punkte eingeht, die aus ASA-Sicht geeignet sind, eine irreversible Kursänderung in der Kreislaufwirtschaft zu Ungunsten der kommunalen Seite hervorzurufen.

  • Muss die Böblinger US-Panzerkaserne ihren Siedlungsabfall der örtlichen Müllverbrennungsanlage überlassen? Oder hat sie zu Recht ein privates Unternehmen mit der Entsorgung beauftragt? Hierüber wird zurzeit in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt. Mit einer Urteilsverkündung wird in den kommenden Wochen gerechnet.

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  • Vielleicht war es nur eine undichte Stelle im Bundesumweltministerium, aber es könnte auch gezielte Indiskretion gewesen sein. Als Ende Februar der erste Arbeitsentwurf des Ministeriums zur Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Eiltempo weitergetragen wurde, war man im BMU vollkommen überrascht und fassungslos. Nichtsdestotrotz: Der Entwurf war draußen, und die Branche hat sofort auf das interessante Papier reagiert.

  • Eigentlich könnten sich die Kommunen ebenso wie die Betreiber dualer Systeme nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu der Überlassungspflicht in Paragraph 13 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entspannt zurücklehnen. Denn ohne ihr Einverständnis können private Entsorger nach dem Urteil prinzipiell keine gewerblichen Sammlungen von Wertstoffen aus privaten Haushalten mehr durchführen.

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