„Eine Überlassungspflicht von Elektroaltgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Bereich der B2B-Geräte widerspräche den Grundwertungen des § 17 KrWG.“ Das machen bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock und VDM-Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz in einem gemeinsamen Schreiben ihrer Verbände an das Bundesumweltministerium deutlich.