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Transportunternehmen

  • Mit Genugtuung kommentiert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) die Zurücknahme der neuen Abfallregelung in Italien. Diese sollte grenzüberschreitende Abfalltransporte von der Mitführung einer zusätzlichen Bescheinigung abhängig machen. Der BGL stellte gemeinsam mit anderen europäischen Transportverbänden in dieser Praxis einen gravierenden Verstoß gegen das europäische Recht fest.

  • Das italienische Umweltministerium hat am 22. Dezember eine Verordnung erlassen, die neue Regelungen für grenzüberschreitende Abfalltransporte von und nach Italien vorsieht. Wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mitteilt, dürfen Abfalltransporte nach und aus Italien seit Inkrafttreten der Verordnung am 25. Dezember nur noch von in Italien registrierten Transportunternehmen durchgeführt werden.

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