Die Verfüllung von Tagebaugruben hat grundsätzlich nach aktuell geltendem Umwelt- und Bodenschutzrecht zu erfolgen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bereits Mitte November entschieden (Aktenzeichen: 1 A 11222/09).
Die Verfüllung von Tagebaugruben hat grundsätzlich nach aktuell geltendem Umwelt- und Bodenschutzrecht zu erfolgen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bereits Mitte November entschieden (Aktenzeichen: 1 A 11222/09).
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