Das Warten auf Änderungen bei der Umkehrung der Umkehrung der Umsatzsteuerpflicht, der sogenannten Reverse-Charge-Verfahren, geht weiter. Das laufende Parlamentsverfahren verzögert sich und der Bundesrat wird voraussichtlich erst am 26. November abschließend entscheiden. Darauf weist der Interessenverband der Stahlrecycling-Wirtschaft BDSV hin. Die Umsetzung soll dann bereits ab dem 1. Januar 2011 gelten.