Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Stade von Ende 2012, den Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu untersagen. Der DUH fordert nun bessere Kontrollen durch die zuständigen Behörden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Stade von Ende 2012, den Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu untersagen. Der DUH fordert nun bessere Kontrollen durch die zuständigen Behörden.
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