„Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz werden weder die Recyclingziele für Siedlungsabfälle auf 80 Prozent heraufgesetzt, noch setzt es die von der EU vorgegebene fünfstufige Abfallhierarchie korrekt um“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke zur Verabschiedung des KrWG. Die EU-Kommission habe bereits mitgeteilt, dass die damit verbundene Schwächung der Wiederverwendung und des Recyclings nicht dem EU-Recht entspreche. „Wir rechnen deshalb mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.“