Als „nicht gerade überraschend“ bezeichnete bvse-Justiziarin Eva Pollert den Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht seine eigene Rechtsprechung bestätigt und die mittelbare Abschaffung der gewerblichen Sammlung für europarechtskonform hält. Im Gegensatz zum Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) teile der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung jedoch nicht die Auffassung, dass durch diese Rechtsprechung die erheblichen europarechtlichen Bedenken gegen ein Verbot der gewerblichen Sammlung ausgeräumt werden könnten.