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REACH

  • In Sachen EU-Chemikalienverordnung REACh und GHS wirft das Recycling von Kunststoffen gegenüber anderen Branchen spezielle Probleme und Fragestellungen auf. Dafür müssten kunststoffspezifische Lösungen gefunden werden. Das fordert die Wirtschaftsvereinigung Kunststoff (WVK) in einem Positionspapier zum Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffen. Davon hänge auch die Verpflichtungen der Kunststoffrecycler nach REACh und GHS ab.

  • Abfall fällt eigentlich nicht unter das neue EU-Chemikalienrecht REACH. Trotzdem bringt REACH für den Bereich Recycling umfassende Verpflichtungen mit sich. Mit der Broschüre „REACH und Recycling“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren betroffenen Unternehmen jetzt eine Orientierungshilfe, damit sie ihre Verpflichtungen erfüllen können.

  • Bei der Registrierung von Substanzen im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung Reach klafft eine eklatante Lücke. An die 1.500 Substanzen, die eigentlich hätten registriert werden müssen, seien nicht registriert worden. Das teilt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit. Nach der durchgeführten Ursachenforschung stellte ECHA heute die Analyse und eine Liste der fehlenden Substanzen vor.

  • Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen neuen Leitfaden zum Thema Kompilation von Sicherheitsdatenblätter herausgegeben. Darin werden alle in Verbindung mit der EU-Chemikalienverordnung REACH wichtigen Änderungen dargestellt, erklärt ECHA. Der Leitfaden sei besonders für kleine- und mittelständische Unternehmen nützlich und werde in 22 Amtssprachen der EU veröffentlicht werden.

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  • Bei der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung Reach besteht noch Klärungsbedarf, wie einzelne Anforderungen sachgerecht umgesetzt werden sollten. Einen Teil dieser klärungsbedürftigen Fragen betreffe das Recycling von Kunststoff-Abfällen. In einer neuen Studie gibt das Umweltbundesamt (UBA) eine Handreichung für eine sachgerechte Umsetzung der Rreach-Anforderungen für Betreiber von Recyclinganlagen.

  • Im letzten Jahr war die Stimmung noch gut, inzwischen ist die Situation auf dem Kabelrecyclingmarkt deutlich angespannter. Neue Teilnehmer wie Pakistan und Indien ziehen verstärkt Ware ab. Dennoch: „Noch sind die Kabelrecycler gut versorgt“, sagt VDM-Vorsitzene Rita Dapont.

  • Im Oktober wird die Verordnung zum Abfallende von Schrotten in Kraft treten. Alle Gremien hätten diese nun angenommen, hat die EU-Kommission mitgeteilt. „Leider hat die Kommission weder den Bedenken des bvse noch denen der Stahlindustrie ausreichend Beachtung geschenkt. Fakt ist, dass zusätzliche Belastungen mit einem fraglichen Nutzen auf die Branche zukommen“, erklärt bvse-Referentin Birgit Guschall-Jaik.

  • Sechs besonders Besorgnis erregende Stoffe werden innerhalb der kommenden drei bis fünf Jahre verboten. Das hat die EU-Kommission heute beschlossen. Es handelt sich laut einer Mitteilung der Kommission um Stoffe, die krebserzeugend oder fortpflanzungsgefährdend sind, sich in der Umwelt kaum abbauen oder sich in lebenden Organismen anreichern.

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  • Das neue europäische Chemikalienrecht REACH will Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt besser schützen. Mit der Veranstaltung „Auswirkungen der Kandidatenliste – Aufwand und Nutzen“ informiert der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über Verpflichtungen und Auswirkungen durch die neue Regelsetzung. Die Veranstaltung findet am 11. April in Dortmund statt.

  • Importeure und Hersteller haben noch bis einschließlich 3. Januar 2011 Zeit, der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) die Einstufung und Kennzeichnung der chemischen Stoffe zu melden. Das ECHA-Helpdesk, das technische Unterstützung für die IT-Tools von ECHA bereitstellt und zu den Bestimmungen der REACH- und der CLP-Verordnung berät, wird zwischen 27. und 30. Dezember 2010 auch Fragen zu CLP beantworten. Das teilt ECHA mit.

  • Die Umsetzung des Globally Harmonized System durch die europäische CLP-Verordnung tritt am 3. Januar 2011 in Kraft. Sie soll es ermöglichen gefährliche Chemikalien europaweit einheitlich zu definieren. Jedes Unternehmen muss nun prüfen, ob eine CLP-Meldepflicht der verwendeten Stoffe besteht.

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