SCHLAGWORTE: Reach-CLP-Helpdesk
„Einmal Erzeugnis, immer Erzeugnis“
| Das EU-Chemikalienrecht REACH sieht für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) besondere Informations- und Meldepflichten vor. Hinsichtlich der Ermittlung des Anteils von SVHC in zusammengesetzten Erzeugnissen gibt es in der EU unterschiedliche Standpunkte. Deutschland vertrete den Standpunkt, dass ein Erzeugnis seinen Status beibehält, wenn es in einem anderen Erzeugnis verbaut ist. Das habe Konsequenzen für die Informationspflichten des Händlers, so die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA).
Führt EG-CLP-Verordnung zu Belastungen für Stahl-Recyclingbetriebe?
| Die BDSV warnt vor Belastungen für Stahlrecyclingbetriebe, sollte Stahlschrott aufgrund der EG-CLP-Verordnung aus dem Abfallregime entlassen werden. Dagegen hat sich die BDSV eigenen Angaben zufolge gegenüber dem Bundesumweltministerium als auch dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwahrt. Die BDSV schlägt vor, wie die Rechtsunsicherheit klargestellt werden könnte.