Das Angebot richte sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, die durch die bis zum 31. Mai 2018 zu erfüllende letzte Registrierungsstufe betroffen sind.
Das Angebot richte sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, die durch die bis zum 31. Mai 2018 zu erfüllende letzte Registrierungsstufe betroffen sind.
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA und ihre Stakeholder wollen die Qualität der Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter anheben. Dazu hat die Echa heute einen Fahrplan vorgestellt. Die Roadmap biete den Stakeholdern eine Reihe konkreter Maßnahmen, sagt Echa-Geschäftsführer Geert Dancet.
Die Ermittlung und Ausweisung potenzieller PBT- und vPvB-Substanzen laut der EU-Chemikalienverordnung REACH sind wesentliche Aufgaben des Umweltbundesamts (UBA). Das UBA hat dazu eine Screening-Studie durchgeführt, die sich um die Verwendung von QSAR-Methoden („Quantitative Struktur-Wirkungsbeziehungen“) dreht.
Wer gegen Stoffbeschränkungen nach REACH verstößt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Das sieht die neue Chemikalien-Sanktionsverordnung vor, wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt. Die Freiheitsstrafe kann sich in manchen Fällen allerdings auch auf fünf Jahre erhöhen.
Mit einer Online-Befragung sucht die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Verbesserungsmöglichkeiten im REACH-Prozess. Die Ergebnisse sollen die Bundesregierung in der europäischen Debatte um den Revisionsprozess unterstützen.
Der neue Vorschlag zu den Abfallende-Kriterien von GD Umwelt und dem JRC mit IPTS stoßen auf Kritik des bvse. Für den Verband sei deutlich geworden, dass die Verfasser nicht genügend beachtet hätten, dass das in Deutschland bestehende Kunststoffrecycling für die weitere Verarbeitung hochwertigste, qualitätsgesicherte Rezyklate liefere.
Immer mehr Produkte werden mit Nanomaterialien versehen, um sie mit Zusatzeigenschaften auszustatten. Das Öko-Institut empfiehlt, die Registrierungs- und Prüfanforderungen in den europäischen Chemikalienverordnungen REACH und CLP anzupassen, um den Besonderheiten von Nanomaterialien gerecht zu werden.
Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Verbraucher haben nun das Recht, beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen, erklärt das Umweltbundesamt (UBA). Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu.
In einem Pilotprojekt wurde eine Bürokratiekostenanalyse auf Grundlage der ersten Erfahrungen mit der EU-Chemikalienverordnung REACH durchgeführt. Es handelt sich laut BAuA um das erste Projekt in Deutschland, das sich mit den bürokratischen Lasten von europäischen Verordnungen auf nationaler Ebene befasst.
Das Umweltbundesamt (UBA) will die Öffentlichkeit über Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aufklären. Dazu hat das UBA ein Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAK vorgelegt. Derweil plant die EU-Kommission, angestoßen durch die Initiative Deutschlands, einheitliche Grenzwerte für PAK zu formulieren.
Das Europäische Umweltbüro (EEB) und die Umweltrechtsorganisation Client Earth haben einen genaueren Blick auf die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) geworfen. Ihre Erkenntnisse über die Rolle, die die ECHA bei der Implementierung der EU-Chemikalienverordnung Reach spielt, haben die NGOs in einem sehr kritischen Bericht veröffentlicht.
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