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  • Als nationale Auskunftsstelle (Helpdesk) für das neue europaweit geltende Chemikalienrecht unterstützt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Unternehmen bei der Umsetzung der sogenannten REACH-Verordnung. Dabei werden bestimmte Themenbereiche vermehrt an den REACH-Helpdesk herangetragen. Antworten auf häufig gestellte Fragen geben die Broschüren der Reihe REACH-Info. Jetzt hat die BAuA „REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren“ veröffentlicht.

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