Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat das Verfahren gegen Hermann-Josef Gerke nach § 170 Absatz 2 StPO beendet. Wie Rechtsanwalt Dr. Günther Teufel heute dem RECYCLING magazin mitteilte, handelt es sich um eine „Einstellung erster Klasse“.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat das Verfahren gegen Hermann-Josef Gerke nach § 170 Absatz 2 StPO beendet. Wie Rechtsanwalt Dr. Günther Teufel heute dem RECYCLING magazin mitteilte, handelt es sich um eine „Einstellung erster Klasse“.
Die „Rheinische Post“ berichtet, dass Mitarbeiter des Technischen Dezernats der
Kreisverwaltung der Firma Gerke beim Altpapierdiebstahl erwischt haben. Gerke besorgt in der Stadt Willich die Papierabfuhr und zweigte offenbar über längere Zeit bestimmte Mengen ab – was letzten Endes in der Aufkommensstatistik auffiel. Der Schaden beträgt laut Kreisverwaltung 200.000 Euro. Gerke hat das Geld inzwischen erstattet.
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