Im Landkreis Holzminden darf die gewerbliche Altpapiersammlung der Firma Wessarges & Hundertmark fortgeführt werden. Damit hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben.
Im Landkreis Holzminden darf die gewerbliche Altpapiersammlung der Firma Wessarges & Hundertmark fortgeführt werden. Damit hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat Ende Januar in gleich zwei Fällen einem privaten Entsorgungsunternehmen Recht gegeben, das in zwei niedersächsischen Landkreisen blaue Tonnen für die Altpapiersammlung aus privaten Haushalten gegen den Willen der zuständigen Abfallbehörden aufstellen wollte.
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