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  • Bei der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung Reach besteht noch Klärungsbedarf, wie einzelne Anforderungen sachgerecht umgesetzt werden sollten. Einen Teil dieser klärungsbedürftigen Fragen betreffe das Recycling von Kunststoff-Abfällen. In einer neuen Studie gibt das Umweltbundesamt (UBA) eine Handreichung für eine sachgerechte Umsetzung der Rreach-Anforderungen für Betreiber von Recyclinganlagen.

  • Das Umweltbundesamt (UBA) hat heute eine neue Studie zu illegalen Exporten vom E-Schrott vorgestellt. „Die Studie belegt die Dimension illegaler Exporte von Elektroaltgeräten. Sie macht aber auch deutlich, dass weitere Maßnahmen zur Lösung der Probleme notwendig sind, “ sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen bei der Vorstellung der Studie auf der CeBIT in Hannover.

  • Der Beitrag der Entsorgungswirtschaft zum Klimaschutz ist unbetritten. Als weitere Argumentationsgrundlage dient nunmehr eine Studie, die das Bundesumweltministerium (BMU), das Umweltbundesamt (UBA) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) in Auftrag gegeben haben. Demnach können bis 2020 zusätzlich fast 10 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Voraussetzung: Eine erhöhte Wertstofferfassung, ein verbessertes Recycling sowie eine effizientere energetische Nutzung von Siedlungsabfällen und Altholz.

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  • Angesichts einer erheblichen Verunsicherung über die Auswirkungen von Reach auf das Kunststoff-Recycling haben sich mehrere Verbände und Unternehmen der Kunststoff-Industrie zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen des Umweltforschungsplans auf ein Projekt „Reach und Kunststoffrecycling“ verständigt. Bearbeitet wird das Projekt von der Ökopol GmbH in Hamburg.

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