Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) droht nach Einschätzung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine Monopolisierung in der Entsorgungswirtschaft. Privatwirtschaftliche Entsorgungsunternehmen würden vom fairen Wettbewerb ausgeschlossen, indem ihnen die gewerbliche Sammlung von Abfällen zum Schutze der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz und der „fetten Gebührenhaushalte“ untersagt werden kann.