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O-Tonne

  • Das Verwaltungsgericht Hannover hat gestern eine Unterlassungsklage des Dualen Systems Landbell gegen den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) abgewiesen. Landbell habe sich laut Gericht dagegen gewendet, dass der Zweckverband als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ein Pilotprojekt zur Einführung einer kommunalen Wertstofftonne (O-Tonne), das zunächst auf eine Gemeinde beschränkt war, auf weitere Städte ausweitet. Zugleich wurde aha verpflichtet, an den Abfuhrterminen der O-Tonne auch die Gelben Säcke mit einzusammeln. Die aussortierte LVP-Fraktion wird den Systembetreibern zur Verfügung gestellt.

  • „Das Verwaltungsgericht Hannover hat deutlich gemacht, dass es das einseitige Vorgehen des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hannover (AHA) zur Ausweitung der sogenannten O-Tonne bei Miterfassung der Gelben Säcke ohne Verständigung mit den dualen Systemen für rechtlich problematisch hält.“ Das schreibt die Landbell AG in einer Mitteilung. Der Entsorgungsspezialist hatte demnach zuvor einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Zweckverband gestellt.

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