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Novelle

  • In Absicht und Umsetzung deutlich misslungen – so beurteilt der Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen e.V. (BSvV) den am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf einer 5. Novellierung der Verpackungsverordnung. Lediglich das Interessennetzwerk des Ex-Monopolisten Duales System Deutschland (DSD) ist in Jubel ausgebrochen. Das zeigt, so der Bundesverband, wer von der Novelle profitieren soll.

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  • Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. begrüßt die Novelle der Verpackungsverordnung. BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Harmening sagte: „Der jetzt verabschiedete Regierungsbeschluss zur 5. Novelle stärkt das Umweltbewusstsein der Bürger und damit den Umweltschutz, denn sie sendet das klare Signal aus, dass alle Verpackungen weiterhin von einem funktionierenden Rückgabesystem erfasst werden. Darüber hinaus stärkt die Verpackungsnovelle alle ehrlichen Verpackungsentsorger, da sie Trittbrettfahrern wirksamer als bisher das Handwerk legt. Diese Eindämmung des Trittbrettfahrertums war überfällig.“

  • Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen. Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. „Die Neuregelung beendet die nicht mehr hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrerinnen und Trittbrettfahrer und die Verrechnung von gewerblichen Verpackungsabfällen mit Verpackungen von privaten Haushalten“, so Gabriel. Künftig bestehe ein klarer Rahmen für den Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen.

  • Die DSD GmbH begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zur Novelle der Verpackungsverordnung als entscheidenden Schritt, die haushaltsnahe Wertstoffsammlung zu stabilisieren. Das sagte das Unternehmen gegenüber den Medien. „Es ist ein positives Signal ebenso für den Umweltschutz wie für den jungen Wettbewerb der dualen Systeme, dass die Novelle jetzt ihren Weg nehmen kann“, kommentierte Stefan Schreiter, der Vorsitzende der DSD-Geschäftsführung.

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  • Der Industrieverband European Bioplastics freut sich über den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur laufenden 5. Novellierung der Verpackungsverordnung. Danach sollen Getränkeflaschen aus Biokunststoffen von der Pfandpflicht befreit werden. Der Verband wertet den Kabinettsbeschluss als klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Förderung von Innovationen für eine nachhaltige Entwicklung. Getränkeflaschen aus Biokunststoff werden aus Agrarrohstoffen anstelle fossiler Ressourcen hergestellt. Sie stehen noch am Anfang der Markteinführung und technologischen Entwicklung.

  • Die Tage des „Trittbrettfahrertums“ in den dualen Systemen könnten bald gezählt sein: Noch im September möchte das Bundesumweltministerium (BMU) seinen Entwurf zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung ins Bundeskabinett einbringen. Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium seine Bedenken zurückgezogen hat, ist der Weg für eine Verabschiedung frei.

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