Die Umsetzung des Globally Harmonized System durch die europäische CLP-Verordnung tritt am 3. Januar 2011 in Kraft. Sie soll es ermöglichen gefährliche Chemikalien europaweit einheitlich zu definieren. Jedes Unternehmen muss nun prüfen, ob eine CLP-Meldepflicht der verwendeten Stoffe besteht.