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Nachweisverordnung

  • Das Bremer Entsorgungsunternehmen Nehlsen unterstützt das Daimler Werk Bremen bei der Abwicklung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). Das teilt Nehlsen mit. Daimler nutze für den elektronischen Abfallnachweis die unternehmenseigene TRIAS-Software und das Know-how des Bremer Familienunternehmens.

  • Seit Inkrafttreten der neuen Nachweisverordnung (NachwV) am 01.02.2007 gelten erweiterte Registerpflichten. Die Sonderabfall Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) hat hierzu jetzt neue Merkblätter herausgegeben.

  • Die BDSV – Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen beklagt in einer Pressemitteilung Mitte Januar den hohen bürokratischen Aufwand, den die neuen Regelungen zur Überwachung von Abfallströmen ihren Mitgliedsunternehmen verursachen. Von einer bürokratischen Vereinfachung, wie vom Gesetzgeber immer wieder postuliert, könne laut BDSV keine Rede sein. Wie sonst sei zu erklären, dass der Gesetzgeber innerhalb weniger Monate bereits die zweite Vollzugshilfe zu der Nachweisverordnung erlassen hat.

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