Die Allgemeinverbindlichkeit für den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft sollte auch über den 31. Oktober 2010 hinaus gültig sein. Das wollen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).