Wer falsch trennt, muss für die Extrakosten aufkommen. Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch, 6. Juli, entschieden, dass Mieter, die ihren Müll unsauber trennen, für daraus entstehende Mehrkosten selbst aufkommen müssen.
Wer falsch trennt, muss für die Extrakosten aufkommen. Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch, 6. Juli, entschieden, dass Mieter, die ihren Müll unsauber trennen, für daraus entstehende Mehrkosten selbst aufkommen müssen.
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