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Martin Dieckmann

  • Das im Juni gefällte sogenannte Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstößt gegen europäisches Recht. Dieser Ansicht ist der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). Die Interessenvertretung der privaten Entsorgungswirtschaft hatte zuvor ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Vereinbarkeit des Bundesverwaltungsgerichtsurteils mit europäischem Recht prüfen sollte.

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