Das Bundeskartellamt drängt bei der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf mehr Wettbewerb im Bereich der Hausmüllentsorgung. Die Pflicht der privaten Haushalte, ihre Abfälle den Kommunen zu überlassen, sei nicht mehr zeitgemäß
Das Bundeskartellamt drängt bei der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf mehr Wettbewerb im Bereich der Hausmüllentsorgung. Die Pflicht der privaten Haushalte, ihre Abfälle den Kommunen zu überlassen, sei nicht mehr zeitgemäß
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