Verbände der Kreislaufwirtschaft mahnen moderate und praxisnahe Anwendung der Abfallverbringungsverordnung bei Abfällen der grünen Liste an.
Verbände der Kreislaufwirtschaft mahnen moderate und praxisnahe Anwendung der Abfallverbringungsverordnung bei Abfällen der grünen Liste an.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat ihre Mitteilung Nummer 25 „Vollzugshilfe zur Abfallverbringung“ überarbeitet und nach Zustimmung der Umweltministerkonferenz veröffentlicht. Gleichzeitig wurde der „Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung“ überarbeitet.
Die Umweltministerkonferenz hat die LAGA-Mtteilung 25 „Vollzugshilfe zur Abfallverbringung“ im Umlaufverfahren zur Kenntnis genommen und deren Veröffentlichung zugestimmt.
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