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Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte gestern entschieden, dass gewerbliche Altkleidersammlungen nicht schon dann untersagt werden können, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für Alttextilien ein hochwertiges Erfassungssystem bereitstellt.

  • Auch 500 Tage nach dem Startschuss für die flächendeckende getrennte Bioabfallsammlung in ganz Deutschland kommen zahlreiche Landkreise und kreisfreie Städte ihrer gesetzlichen Pflicht gar nicht oder nur unzureichend nach, wie eine aktuelle NABU-Recherche zeigt. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Bioabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt gesammelt werden.

  • Im Rahmen des am 21.02.2014 gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Art. 258 AEUV hat sich die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zu Zugeständnissen bereit erklärt. Die umstrittene Heizwertklausel soll bis Ende 2016 gestrichen werden.

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  • In der Analyse gut, in der Konsequenz unzureichend – so das Fazit des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in Bezug auf den Monitoring-Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Regelungen zur gewerblichen und gemeinnützigen Sammlung (§§ 17/18).

  • Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat die Ende Februar 2014 gefällte Entscheidung der Europäischen Kommission begrüßt, wegen der fehlerhaften Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV gegen Deutschland zu eröffnen.

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  • Der VKU hat die Broschüre „Die kommunale Sammlung von Altkleidern – Handlungshilfe für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger“ veröffentlicht.

  • Die einflussreichsten privaten Entsorgerverbände – BDE, bvse, BDSV und VDM – haben gegenüber dem Bundesumweltministerium (BMU) ihre Kritik an den Neuregelungen zur gewerblichen Sammlung bekräftigt. Diese würden sowohl qualitativ als auch quantitativ das Recycling signifikant verschlechtern sowie den Wettbewerbs zwischen privaten und kommunalen Unternehmen stören.

  • Die Anhörungsrunde zum Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Verpackungs-Verordnung läuft derzeit. Mit dem vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Entwurf soll die Verordnung an den gegenwärtigen Stand der Verpackungsrichtlinie angepasst werden. Zudem soll eine Klarstellung hinsichtlich des Begriffs der Transportverpackungen erfolgen.

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