Die Pläne einiger Kommunen, selbst Wertstoffe zu sammeln, haben die Diskussion um die gesetzliche Einführung einer bundesweiten Wertstofftonne angeheizt. Trotz aller Gegensätze lassen sich aber auch Gemeinsamkeiten erkennen.
Die Pläne einiger Kommunen, selbst Wertstoffe zu sammeln, haben die Diskussion um die gesetzliche Einführung einer bundesweiten Wertstofftonne angeheizt. Trotz aller Gegensätze lassen sich aber auch Gemeinsamkeiten erkennen.
Der BDE hält die Pläne der Stadt Dortmund, eine kommunale Wertstofftonne einzuführen, für rechtswidrig. Der Verband sei grundsätzlich für die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne, aber: „Der Alleingang in Dortmund steht im krassen Widerspruch zu den Intentionen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und ist zudem ein klarer Verstoß gegen die geltende Verpackungsverordnung. Es gibt kein Mandat für eine kommunale Wertstofftonne“, wie BDE-Präsident Peter Kurth sagte.
Die Behauptung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG), die Duales System Deutschland GmbH (DSD) hätte einem von der EDG vorgelegten Entwurf einer Abstimmungserklärung grundsätzlich zugestimmt, weist DSD entschieden zurück. „Da hat wohl Baron Münchhausen im Ruhrgebiet Station gemacht“, erklärt dazu Stefan Schreiter, Vorsitzender der DSD-Geschäftsführung. „Wir werden weder die kommunale Wertstofftonne noch die Abschaffung der Gelben Tonne in Dortmund akzeptieren.“
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