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kommunal

  • Das Bundeskabinett hat das Abfallvermeidungs-Programm von Bund und Ländern verabschiedet. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet das Programm positiv. „Es ist wichtig, dass die Abfallvermeidung in Deutschland gestärkt wird. Das beschlossene Programm ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt VKU- Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

  • Der demografische Wandel ist fester Bestandteil der Personalplanung und –Entwicklung bei kommunalen Unternehmen. Das geht aus einer Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zusammen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hervor. 56 Prozent spürten bereits die Auswirkungen und reagierten entsprechend.

  • Im Jahr 2011 wurden 40 Prozent der behandelten kommunalen Abfälle recycelt oder kompostiert. Das gibt das Statistische Amt der EU, Eurostat, bekannt. Deutschland habe dabei die meisten Siedlungsabfälle recycelt, während die Verbrennung in Dänemark am weitesten verbreitet gewesen sei und die Kompostierung in Österreich.

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  • Die großen Verbände der privaten Entsorgungswirtschaft fordern vehement eine Korrektur des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gemeinsam haben BDE, bvse, BDSV und VDM gegenüber dem Bundesumweltministerium (BMU) zu den teils großen negativen Auswirkungen des neuen KrWG Stellung bezogen.

  • Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert die Kritik des Entsorgerverbandes BDE am Anteil der kommunalwirtschaftlichen Leistungserbringung in der Abfallwirtschaft. Denn aus Sicht des VKU greift die Kritik des BDE am Staatsanteil in der Kreislaufwirtschaft nicht.

  • EU-Mitgliedstaaten dürfen Tätigkeiten wirtschaftlicher Natur prinzipiell nicht vom Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen ausnehmen. Das hat EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia klargestellt. Der BDE begrüßt diese klare Positionierung.

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  • Operativ tätigen kommunalen Entsorgern, die PPK-Verkaufsverpackungen ohne einen entsprechenden Erfassungsvertrag mit den Systembetreibern miterfassen, steht ein Aufwendungsersatz nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) zu. Das hat jetzt das Landgericht Köln in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung klargestellt, wie die Kanzlei Gruneberg Rechtsanwälte in Köln mitteilt. Damit gibt das Gericht dem kommunalen Unternehmen Vivo Recht.

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