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Kammergericht

  • Die Berliner Stadtreinigung (BSR) widerspricht der Berichterstattung im „Tagesspiegel“ über die Entscheidung des Kammergerichts im Fall des BSR-Finanzvorstands Lothar Kramm. Die Zeitung hält der BSR vor, Mittel des Unternehmens verwendet zu haben, um diesem einen Anwalt „zur Seite zu stellen“. Richtig ist, betont die BSR, dass sich die BSR zur Aufklärung und Würdigung der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eines eigenen Fachanwalts bedient habe, um den BSR-Organen eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.

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