Wie der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung heute in einem Mitgliederrundschreiben mitteilte, wird nach der jüngst verabschiedeten Neufassung des Investitionszulagengesetzes die Möglichkeit zur Förderung von Recyclingbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und (teilweise) Berlin auch weiterhin bestehen bleiben.