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Innotec

  • Das Bundesverwaltungsgericht (BVerG) hat am 13. Dezember zugunsten der Kieler Innotec Abfallmanagement GmbH entschieden. Das Urteil lautete: Der Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen oder ein von ihm beauftragter Dritter darf aus einem auf seinem Grundstück stehenden Restabfallbehälter werthaltige Abfälle entnehmen und der ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

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