Das Bundeskartellamt hat in seiner Stellungnahme zum Arbeitsentwurf eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes das von bvse, BDSD und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam entwickelte Ausschreibungsmodell ausdrücklich als eine mögliche Option anerkannt, schreibt der bvse in seiner jüngsten Pressemitteilung.