SCHLAGWORTE: Groth
KrWG: Gutachten widerspricht Gegenäußerung der Bundesregierung
| Die Bundesregierung ist den Vorschlägen des Bundesrats zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Bezug auf die Einchränkung von gewerblichen Sammlungen entgegengetreten. Dabei wurde auch auf eine Mitteilung der EU-Kommission verwiesen. Ein weiteres Gutachten der Anwaltkanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) widerspricht den Vorbehalten gegen eine Beibehaltung des Sammlungsbegriffs, wie er durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) im Urteil vom 18. Juni 2009 ausgelegt wurde.
EU-Recht erlaubt Hausmüllentsorgung den örE vorzubehalten
| Die Hausmüllentsorgung unterliegt dem Vorrang der öffentlichen Verantwortung. Deren Absicherung gegen den Verlust von Wertstofferlösen und gegen Rosinenpickerei sei durch gewerbliche Sammlungen europarechtlich ohne Weiteres möglich Zu diesem Ergebnis gelangt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.. Hartmut Gaßner: „Die Fehlinterpretation des EU-Rechts durch das BMU ist ein politischer Dauerbrenner, dem endlich Einhalt zu gebieten ist.“
GGSC als Kanzlei des Jahres ausgezeichnet
| Die Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC) ist vom Juve-Verlag als Kanzlei des Jahres für Öffentliches Umwelt- und Planungsrecht ausgezeichnet worden. Das hat GGSC bekannt gegeben. Dies ist nach 2003/2004 das zweite Mal, dass das Anwaltsbüro Kanzlei des Jahres in diesem Bereich ist.