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grenzüberschreitend

  • Der grenzüberschreitende Transport von Abfällen, die in der Müllverbrennung landen, hat zugenommen. Das ist ein Ergebnis einer neuen Studie der Global Alliance for Incinerator Alternatives (Gaia). Trotz bereits bestehender Überkapazitäten in einigen EU-Staaten forciere die Industrie den weiteren Ausbau von Verbrennungskapazitäten.

  • Die grenzüberschreitenden Abfallverbringungen für ein Recycling oder Entsorgung nehmen zu. Das stellt die European Environment Agency (EEA) in einem neuen Report fest. Auch würden wieder verstärkt gefährliche Abfälle zwischen den EU-Staaten aber auch über die Grenzen der EU hinweg transportiert.

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  • Mit Genugtuung kommentiert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) die Zurücknahme der neuen Abfallregelung in Italien. Diese sollte grenzüberschreitende Abfalltransporte von der Mitführung einer zusätzlichen Bescheinigung abhängig machen. Der BGL stellte gemeinsam mit anderen europäischen Transportverbänden in dieser Praxis einen gravierenden Verstoß gegen das europäische Recht fest.

  • Am 29. März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen beim grenzüberschreitenden Streckenhandel mit Sekundärrohsoffen vor dem Europäischen Gerichtshof beraten und entschieden. Mit einem bedeutungsvollen „Steine statt Brot“, betitelt die Kanzlei Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft ihre erste Anmerkung zur Entscheidung des EuGH.

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  • In Nordrhein-Westfalen sind 2010 die Abfallexporte auf den bisherigen Tiefstand gesunken, die Abfallimporte aber wieder angestiegen. Für den Anstieg der Importe sind nach Ansicht des NRW-Landesumweltministeriums vor allem die Gesundung der Weltwirtschaft und von der Konjunktur unabhängige Einzelmaßnahmen verantwortlich. So seien Stoffe für Straßenbaumaßnahmen importiert oder Bodenaushub von Flächensanierungen in Luxemburg in NRW abgelagert worden.

  • Die Frage, ob ein Streckenhändler bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von grün gelisteten Abfällen im entsprechenden Versanddokument auch Namen und Kontaktdaten des Abfallerzeugers oder -einsammlers eintragen muss, hat nun das Verwaltungsgericht Mainz beschäftigt. Wie die BDSV in ihrem Newsletter mitteilt, habe das Gericht erhebliche Zweifel geäußert, ob eine solche Verpflichtung der Streckenhändler besteht. Abschließend festgelegt habe es sich jedoch nicht.

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