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SCHLAGWORTE: gewerbliche Sammlungen

„Neues Abfallrecht schafft fairen Ausgleich“

| Der Deutsche Bundestag hat heute das von der Bundesregierung vorgelegte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beschlossen. "Das neue Abfallrecht ist ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Es schaffe einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das neue KrWG sei ein echter Fortschritt für eine bürgernahe, verlässliche, ressourceneffiziente und rechtssichere Kreislaufwirtschaft.

Verbot der gewerblichen Sammlung: Rechtliche Bedenken nicht ausgeräumt

| Als "nicht gerade überraschend" bezeichnete bvse-Justiziarin Eva Pollert den Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht seine eigene Rechtsprechung bestätigt und die mittelbare Abschaffung der gewerblichen Sammlung für europarechtskonform hält. Im Gegensatz zum Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) teile der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung jedoch nicht die Auffassung, dass durch diese Rechtsprechung die erheblichen europarechtlichen Bedenken gegen ein Verbot der gewerblichen Sammlung ausgeräumt werden könnten.

BDSV lobt Gegenäußerung der Regierung zum KrWG

| „In der bisherigen Diskussion über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Politik gewerbliche Sammlungen hauptsächlich als Störfaktor für kommunale Entsorgungsansprüche thematisiert. Es war überfällig, dass die Bundesregierung jetzt endlich die positiven Aspekte gewerblicher Sammlungen hervorhebt.“ Mit diesen Worten kommentiert Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer der BDSV, die Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
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