Allerdings sei es aufgrund der Fokussierung auf die Gemische noch kein großer Wurf.
Allerdings sei es aufgrund der Fokussierung auf die Gemische noch kein großer Wurf.
In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf lobt die BDSV zwar die Förderung der Getrennthaltung von Gewerbeabfällen, kritisiert aber unter anderem den erhöhten bürokratischen Aufwand und die Fortführung der kommunalen Restmülltonne.
Dr. Thomas Rummler vom BMUB gab auf der bvse-Jahrestagung einen Einblick in den aktuellen Stand der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung.
In einem Interview mit dem bvse-Mitgliedermagazin „RecyAktuell“ kritisiert bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock den Arbeitsentwurf scharf. Er ginge am tatsächlichen Problem vorbei: Den aufgrund der hohen Müllverbrennungskapazitäten im Verhältnis zu den Recyclingkosten zu niedrigen Verbrennungspreisen.
Im Rahmen eines vom BDE organisierten parlementarischen Abends waren kaum Differenzen zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen zu erkennen.
Der BDE eine „echte Recyclingquote“ für die Novelle der Gewerbeabfallverordnung, die beim Abfallerzeuger ansetzt. BDE-Präsident Peter Kurth: „Gutes Recycling beginnt an der Anfallstelle, nicht erst bei der Aufbereitungsanlage.“
Für den Fall, dass die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen zwecks besseren Recyclings und auch die Behandlung der Gemische in einer Vorbehandlungsanlage technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar sind, sieht der Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums eine Überlassungspflicht gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern vor.
Eine neue VDI-Richtlinie gibt Anleitungen, wie Emissionen in Anlagen zur Behandlung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen gemäß der Gewerbeabfallverordnung verringert werden können. Die Richtlinie gilt auch für Anlagen, in denen diese zusammen mit Gewerbeabfällen und Sperrmüll vorbehandelt werden.
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