In einem Schreiben an die Landesumweltminister fordert der BDE eine letzte Nachbesserung an der Gewerbeabfallverordnung.
In einem Schreiben an die Landesumweltminister fordert der BDE eine letzte Nachbesserung an der Gewerbeabfallverordnung.
Der BDE begrüßt, dass der Bundestag der Novelle der Gewerbeabfallverordnung zugestimmt hat. Allerdings gibt es aus der Sicht des Verbandes auch noch weiteren Handlungsbedarf.
Der VDMA hatte in Berlin zu einer Gesprächsrunde mit Vertretern aus Politik und Ministerien eingeladen.
Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sollte eine gemeinsame Recyclingquote für getrennte und gemischte Gewerbeabfälle eingeführt werden.
Wie der Verband berichtet, enthält der vom BMUB zur Notifizierung an die Europäische Kommission übersandte Entwurf noch Änderungen gegenüber dem letzten Referentenentwurf.
Zurzeit befindet sich der vom Bundesumweltministerium erarbeitete Referentenentwurf der Gewerbeabfallverordnung in der Abstimmung mit den anderen Bundesministerien. Er ist nach der Anhörung der betroffenen Kreise nochmals verändert worden. Diese geänderte Fassung trifft jedoch beim bvse immer noch nicht auf Zustimmung.
Nach Auffassung des bvse kann mehr Recycling von Gewerbeabfällen vor allem dann gelingen, wenn die Getrennthaltung an den Anfallstellen konsequent durchgeführt wird. Hier gebe es durchaus noch Potenzial. Doch wenn man hier weiter kommen möchte, muss man vor allem die Abfallerzeuger in die Verantwortung nehmen.
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wird die Gewerbeabfallverordnung in seiner jetzigen Form nicht zu einer signifikanten Steigerung des Recyclings von Gewerbeabfällen führen. Hierzu wären klare rechtliche Vorgaben zum Vollzug und gemeinsame Recyclingvorgaben für getrennt erfasste und gemischte Gewerbeabfälle notwendig.
Anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf einer Gewerbeabfallverordnung hat sich der BDE erneut für eine „echte Recyclingquote“ eingesetzt. Der BDE kritisierte, dass die Novelle eine „echte Recyclingquote“ nicht enthalte.
Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) sieht im Referentenentwurf der Gewerbeabfallverordnung eine gute Diskussionsgrundlage, die aber vor allem in der praktischen Umsetzung noch Schwächen hat.
Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfall¬behandlungs¬anlagen in Deutschland (ITAD) bedauert in einer Stellungnahme, dass der Referentenentwurf der Gewerbeabfallverordnung den Eindruck einer Verordnung zur Regelung von Vorsortierungspflichten für gemischte Gewerbeabfälle erweckt, statt einem echten Ressourcenschutzgedanken zu folgen.
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