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Gesetzentwurf

  • „Die Bundesregierung fällt mit dem Gesetzentwurf zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht deutlich erkennbar hinter dem erreichten Standard der Anerkennung von ‚Daseinsvorsorge‘ im Europarecht zurück.“ Dieses Urteil fällen der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Scheelen, und der zuständige Berichterstatter Gerd Bollmann. Ziel sei es, einseitig die Interessen der privaten Entsorgungswirtschaft zu fördern.

  • Heute befasste sich der Umweltausschuss des Bundestages in einer Experten-Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Zu dieser Anhörung war auch der Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth, als Sachverständiger geladen. Der BDE-Präsident warnte in seinem Statement vor dem Umweltausschuss eindringlich davor, die Überlassungspflichten auszuweiten und die Möglichkeiten der gewerblichen Sammlung einzuschränken.

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